Zahlen und Infos

Hier finden sie die Gemeindedaten, Infos zur Versorgung, Steuerhebesätze und mehr.

Historie

Hier erfahren sie allerlei Wissenswertes über die lange Geschichte von Krummesse

Impressionen

Wie schön unser Dorf ist und die Umgebung ist, können sie in unser Fotogalerie sehen.

Vereine und Institutionen

Bei uns wird es nie langweilig. Alle Adressen unseres lebendigen Dorflebens finden sie hier.

Störungsmeldung

Hier können sie Störungen der Straßenbeleuchtung oder Schäden in der Gemeinde melden.

Ortsplan

Hier können sie sich einen Ortsplan als PDF herunter laden.

Protokolle

Hier können sie die Protokolle der Aussschüsse und der.Gemeindevertretung einsehen.

Gemeinde Krummesse

Beeinträchtigungen im Krummesser Busverkehr

Abschnitt 1 | 07.04.2025 7:00 Uhr bis 11.04.2025 16:00 Uhr
im Zuge der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen an der K81 (Ortsdurchfahrt Krummesse) und damit verbundenen Umbauarbeiten an der Buswendestelle Klempauer Straße / Lübecker Straße ist die Einrichtung einer Umleitungsstrecke für den Busverkehr notwendig. Dieser kommt aus Richtung Lübeck und fährt über die Straßen Kählstorfer Weg und Tannenweg zurück auf die K81 in Richtung Lübeck. Hierfür ist es notwendig, in der Zeit vom 07.04.2025 7:00 Uhr bis 11.04.2025 16:00 Uhr, in den beiden benannten Straßen Kählstorfer Weg und Tannenweg beidseitig ein absolutes Haltverbot (VZ 283) anzuordnen.

Abschnitt 2 | 14.04.2025 7:00 Uhr bis 16.04.2025 18:00 Uhr
im Zuge der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen an der K81 (Ortsdurchfahrt Krummesse) und damit verbundenen Asphaltierungsarbeiten ist die Einrichtung einer Umleitungsstrecke für den Busverkehr notwendig. Dieser kommt aus Richtung Lübeck und fährt über die Straßen Raiffeisenstraße und Lange Reihe zurück auf die K81 in Richtung Lübeck (Linie 16). Der andere aus Richtung Wulfsdorf / Beidendorfer Weg über Raiffeisenstraße und Lange Reihe zurück nach Wulfsdorf (Linie 26). Hierfür ist es notwendig, in der Zeit vom 14.04.2025 7:00 Uhr bis 16.04.2025 18:00 Uhr, in den beiden benannten Straßen Lange Reihe und Raiffeisenstraße beidseitig ein absolutes Haltverbot (VZ 283) anzuordnen.