LN_2020-03-28

Zwei Monate keine Betreuungsgebühren

Entlastung für Familien mit kleinen Kindern: Das Amt Berkenthin erhebt zwei Monate lang keine Gebühren oder sonstige Umlagen für die Betreuung der Kinder in Kitas und Offener Ganztagsschule.
Berkenthin. Derzeit werden zwar nur wenige Kinder von „systemrelevanten“ Eltern betreut, also Menschen, die in Pflegeberufen, als Ärzte, Polizisten oder im Lebensmittelhandel arbeiten. Doch das kann sich je nach Entwicklung der Corona-Epidemie auch schnell wieder ändern. Die Verbandsvorsteher Friedrich Thorn (Schulverband an der Stecknitz) und Frank Herzog (Kindergarten-Zweckverband Stecknitz) im Amt Berkenthin/Kreis Herzogtum Lauenburg haben auf die zeitlichen Betretungsverbote der Kindergärten und der Stecknitz-Schule im Rahmen der Corona-Pandemie reagiert und entschieden, von allen Eltern zwei Monate lang keine Gebühren oder sonstigen Umlagen zu erheben.
Frank Herzog erläutert den Hintergrund der Entscheidung zu diesem Zeitpunkt: „Unsere Satzungen sehen eigentlich eine Gebührenpflicht auch bei vorübergehenden Schließungen – wie jetzt wegen Corona – vor. Zudem sind etliche unserer Gemeinden eigentlich finanziell nicht in der Lage, Einnahmeausfälle in dieser Größenordnung zu verkraften. Daher mussten wir zunächst Eltern mit entsprechenden Erwartungen enttäuschen. Aber durch die Landeshilfen zur Abmilderung der Corona-Folgen ist es uns nun doch möglich, den völlig verständlichen Bitten unserer Eltern nachzukommen und die Gebührenpflicht vorübergehend auszusetzen.“
Friedrich Thorn ergänzt, dass es für die Schulverbandsgemeinden selbstverständlich gewesen sei, nicht nur an die Familien der Kita-Kinder zu denken, sondern auch an die Eltern der Kinder an der Offenen Ganztagsschule, die genauso von den Folgen der Pandemie betroffen seien. „Hier muss das Land dringend umdenken und Mittel für alle betroffenen Familien zur Verfügung stellen, also keinen Unterschied zwischen Kita und Schule machen. Wir erwarten von den kommunalen Landesverbänden, hierzu gegenüber der Landesregierung klar Stellung zu beziehen.“
Dem stellvertretenden Schulverbandsvorsteher Stefan Rieckhof ist wichtig zu betonen, dass die vorübergehende Gebührenbefreiung für alle Familien gilt, also auch für diejenigen, die momentan die Notbetreuung in Kitas und Schulen nutzen müssen. „Diese Eltern leisten gerade in schwierigen Zeiten in den für einen funktionierenden Staat besonders wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Polizei, Ver- und Entsorgung, Ernährung, Verwaltung und so weiter ganz Großartiges. Da ist es selbstverständlich, dass wir auch sie nicht zur Kasse bitten, damit sie weiter ihrem Beruf nachgehen können.“
Details zur vom Land finanzierten zweimonatigen Gebührenbefreiung im Kita-Bereich stehen noch nicht fest. Deshalb haben sich die Beteiligten vor Ort geeinigt, zunächst die Gebühren- und Umlagezahlungen für März (Ganztag an Schule) und April (Kita), die in wenigen Tagen fällig wären, nicht zu erheben. Entsprechend geänderte Gebührenbescheide gehen den Eltern in Kürze zu.
Fragen zur vorübergehenden Gebührenbefreiung beantwortet im Amt Geert Schuppenhauer nach einer E-Mail an schuppenhauer@amt-berkenthin.de.

Quellenangabe: Lauenburg vom 28.03.2020, Seite 10

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